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Dokument-ID: 1058713
11.3 Grundlegende Begrifflichkeiten nach der DSGVO
Die DSGVO enthält in ihrem Art 4 26 Legaldefinitionen. Aus Platzgründen werden im Folgenden nur einige wenige für die Zwecke der häufigsten datenschutzrechtlichen Probleme iZm Social Media vorgestellt.