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Dokument-ID: 922935
16.2 Strafrechtliche Sanktionen
Strafrechtliche Sanktionen kommen insbesondere in Betracht bei:
- Widerrechtlichem Zugriff auf ein Computersystem gem § 118a StGB
- Missbräuchlichem Abfangen von Daten gem § 119a StGB
- Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten gem § 120 StGB
- Verletzung von Berufsgeheimnissen gem § 121 StGB
- Datenbeschädigung gem § 126a StGB
- Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems gem § 126b StGB
- Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten gem § 126c StGB
- Schwerem Betrug gem § 147 StGB
- Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch gem § 148a StGB
- Datenfälschung gem § 225 StGB
- Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels gem § 241h StGB
- Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht gem § 63 DSG