3.1 Verantwortung im Unternehmen
Ein wirksamer Datenschutz kann im Unternehmen nur dann hergestellt und erreicht werden, wenn das Top-Management des Unternehmens bzw der Einrichtung die Verantwortung für den Datenschutz an- und wahrnimmt. Trotz regelmäßig stattfindender Delegation von Aufgaben zur Erfüllung der Datenschutz-Verpflichtungen an Mitarbeiter des Unternehmens oder Auslagerung an externe Dienstleister, muss die Verantwortung für die Durchführung und die Qualität bei der Geschäftsführung bzw Leitung des Verantwortlichen gesehen werden.