9.3 Resilienz kritischer Einrichtungen
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (Resilienz kritischer Einrichtungen‑Gesetz – RKEG) erlassen wird, BGBl I Nr 60/2025, ist am 1. März 2026 in Kraft getreten. Die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen setzt dieses in nationales Recht um. Zentrale Behörde ist das Bundesministerium für Inneres (BMI).