10.2 Verbot missbräuchlicher Klauseln
Ein zentrales Anliegen des Data Act besteht darin, faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der datengetriebenen Wirtschaft sicherzustellen und strukturelle Ungleichgewichte zwischen den beteiligten Marktakteuren auszugleichen. Vor diesem Hintergrund enthält die Verordnung spezifische Regelungen zur Kontrolle vertraglicher Bestimmungen, insbesondere im Verhältnis zwischen Unternehmen. Im Fokus steht dabei das Verbot missbräuchlicher Klauseln in Verträgen über den Zugang zu und die Nutzung von Daten.