7.11 Einsatz von Daten und Technik zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
Mit dem Beschluss Nr 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden spezifische Vorschriften für die epidemiologische Überwachung, Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren festgelegt. Gegenstand dieses Beschlusses ist die Koordination und Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten im Interesse einer besseren Prävention und Kontrolle der Ausbreitung schwerer Krankheiten. Der Beschluss gilt für Gefahren in Form von übertragbaren Krankheiten, von Antibiotikaresistenzen und Biotoxinen, aber auch für Gefahren chemischen Ursprungs und umweltbedingte und unbekannte Gefahren. Er umfasst die Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Schwerpunkt auf EU-weite Koordinierung, um einzelne Maßnahmen zu stärken, eine gemeinsame Beschaffung zur Anlegung eines Vorrats an Impfstoffen und Arzneimitteln, die epidemiologische Überwachung und Ad-hoc-Beobachtung, die Einrichtung eines Schnellwarnsystems (EWRS-Early Warning and Response-System; Frühwarn- und Reaktionssystem) und Verfahren für die Handhabung von Notlagen und die Einrichtung eines Gesundheitssicherheitsausschusses (HSC).