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Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Datenverarbeitung im Katastrophenfall

§ 10 DSG sieht eine spezielle Ermächtigung für Verantwortliche des öffentlichen Bereichs sowie für Hilfsorganisationen vor.

Verantwortliche des öffentlichen Bereichs sowie Hilfsorganisationen dürfen im Katastrophenfall personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies

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