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Redaktion FORUM Media | Glossar

Compliance

Der Begriff „Compliance“ umfasst allgemein alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, das unternehmerische Handeln rechtskonform auszugestalten. Ziel ist die Vermeidung von Haftungsrisiken für das Unternehmen. Das Compliance-Management ist darauf ausgerichtet, durch organisatorische Maßnahmen und Gestaltung unternehmensinterner Prozesse mögliche Rechtsverletzungen zu erkennen und auszuschließen. Datenschutz ist ein elementarer Bestandteil der Compliance eines Unternehmens.

Zur Sicherstellung der Datenschutz-Compliance ist zunächst eine Bestandaufnahme aller im Unternehmen vorhandenen Datenverarbeitungen erforderlich. Gleichzeitig sind Leitlinien für eine künftige wiederkehrende Überprüfung festzulegen, damit neue Datenverarbeitungen im Verarbeitungsverzeichnis erfasst werden bzw Verarbeitungsverzeichnisse für nicht mehr durchgeführte Datenverarbeitungen archiviert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass das Verarbeitungsverzeichnis, zu dessen Führung das Unternehmen gem Art 30 DSGVO verpflichtet ist, laufend aktuell gehalten wird. Zur Erhebung der Datenverarbeitungen kann unten angeführte Checkliste ohne Vollständigkeitsanspruch herangezogen werden.