Neu
Dokument-ID: 1174520
8 Governance
Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen gem § 32 NISG 2026 zu billigen, sicherzustellen und die Umsetzung zu beaufsichtigen (§ 31 Abs 1 NISG 2026).