Weitergabekontrolle
Die DSGVO gibt im Art 32 technisch organisatorische Maßnahmen (TOMs) vor, mit denen die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleistet werden soll. Die Weitergabekontrolle dient der Datensicherheit, wenn personenbezogene Daten weitergegeben werden. Durch eine effektive Weitergabekontrolle sollen die Integrität und die Vertraulichkeit während der Weitergabe gewährleistet sein. Vor allem dürfen während der Datenübermittlung oder des Transportes die Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden. Des Weiteren soll der Empfänger der Daten ausreichend geprüft und festgestellt werden. Die Weitergabekontrolle behandelt die technische Absicherung der Übertragung zum einen und zum anderen auch die Absicherung beim physischen Transport der Daten. Häufig liegen Geschäftsdaten und Betriebsgeheimnisse auf mobilen Datenträgern wie Laptops, Festplatten und USB-Sticks. Beispiele für die praktische Gestaltung der Weitergabekontrolle sind die Verschlüsselung von E-Mails, die Nutzung von VPN, Authentifizierung der Nutzer, Passwortschutz bei E-Mail-Anhängen sowie die Verwendung von digitalen Signaturen.