10.2.2 Netz- und Informationssicherheitsrichtlinien für Auftragnehmer eines Unternehmens
Informationssicherheitsanforderungen an Auftragnehmer
Auftragnehmer haben im Rahmen der Leistungserbringung für … [Unternehmen], im Folgenden kurz Auftraggeber genannt, nachfolgende Informationssicherheitsanforderungen einzuhalten. Insbesondere betreffen die Anforderungen jene Auftragnehmer, die (administrativem) Zugriff auf informationsverarbeitende Einrichtungen der … [Unternehmen] haben und Auftragnehmer, an welche der Betrieb informationsverarbeitender Einrichtungen im Zusammenhang mit einem wesentlichen Dienst gemäß Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) ausgelagert ist.