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Neu Dokument-ID: 1122662

Redaktion FORUM Media | Glossar

One-Stop-Shop-Prinzip

Festgelegt wurde dieses Prinzip in Art 56 DSGVO. Es wurde geschaffen, um grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union eine einheitliche Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden zu bieten und so eine Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Es wird das Ziel verfolgt, einen mit der DSGVO vereinheitlichen Rechtsrahmen auch einheitlich auszulegen. Eine grenzüberschreitende Verarbeitung liegt dann vor, wenn eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen bzw dem Auftragsverarbeiter innerhalb der Union in mehr als einem Mitgliedsstaat erfolgt, oder wenn die Verarbeitung zwar nur innerhalb eines Mitgliedstaates erfolgt, diese aber erhebliche Auswirkungen auf Personen in anderen Mitgliedstaaten haben kann.