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Dokument-ID: 922813
10.5 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Verarbeitet ein Verantwortlicher oder Auftragsdienstleister, der nicht in der Union niedergelassen ist, personenbezogene Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, so findet gem Art 3 Abs 2 DSGVO die DSGVO immer dann Anwendung, wenn die Datenverarbeitung damit im Zusammenhang steht, den betroffenen Personen entgeltlich oder unentgeltlich Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder das Verhalten betroffener Personen innerhalb der Union zu beobachten.