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Dokument-ID: 1111078
14.5.1 Ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen
Ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation gem Art 49 Abs 1 lit a DSGVO dann übermitteln, wenn die betroffene Person in die Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt hat.