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Dokument-ID: 970051
3.3.7 Ermittlung des Brutto-Risikos
Die identifizierten Risiken werden in einer Risikobewertung einzeln in Bezug auf Risikoauswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Diese Risikobewertung erfolgt unter der Annahme, dass keinerlei Maßnahmen zur Risikominimierung im Unternehmen gesetzt werden. Ergebnis ist das sog Brutto-Risiko, das Auskunft darüber gibt, wie wesentlich das definierte Risiko für das Unternehmen ist und wie relevant die in der Folge definierten Maßnahmen für das Unternehmen sind.