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Dokument-ID: 969995
1 Nachweispflichten des Verantwortlichen
Verantwortliche bzw Unternehmen müssen mit Inkrafttreten der DSGVO und des DSG idF BGBl Nr I Nr 120/2017 nicht nur sicherstellen, dass sie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes erfüllen, sie müssen diesen Umstand und alle Vorkehrungen, die sie zur Einhaltung des Datenschutzes treffen, auch jederzeit nachweisen können.