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Neu Dokument-ID: 1030176

Mathias Past - Albert Scherzer | Glossar

Aufsichtsbehörde

Laut Datenschutz-Grundverordnung sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine oder mehrere Aufsichtsbehörden einzurichten. In Österreich übernimmt die Datenschutzbehörde diese Aufgaben. Jede Aufsichtsbehörde ist für die Erfüllung der Aufgaben und die Ausübung der Befugnisse, die ihr mit dieser Verordnung übertragen wurden, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig. Sie muss außerdem die Anwendung dieser Verordnung überwachen und durchsetzen sowie insbesondere einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung im gesamten Gebiet der Europäischen Union leisten. Die einzelnen Aufsichtsbehörden sind auch dazu angehalten, untereinander zusammenzuarbeiten. Zu den vielfältigen Aufgaben der Datenschutzbehörde gehören insbesondere die Führung von datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren, amtswegigen Prüfverfahren und Verwaltungsstrafverfahren.