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Mathias Past | Glossar

Verantwortlicher

Ein Verantwortlicher entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über den Zweck und die Mittel bei der Verarbeitung von personenbezogen Daten. Beim Verantwortlichen kann es sich um eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle handeln. Wer „Verantwortlicher“ ist und damit Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts trägt, bestimmt sich anhand der tatsächlichen Umstände der Datenverarbeitung. Der Begriff ist daher funktional zu verstehen. Für den rechtlichen Status eines Akteurs ist daher nicht die formale Bezeichnung als „Verantwortlicher“ entscheidend. Stattdessen ergibt sich die jeweilige Rolle jeweils nach der tatsächlichen Tätigkeit, die ein Akteur in einer bestimmten Situation einnimmt.