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Dokument-ID: 922689
4.6.2 Weiterverarbeitung für andere Zwecke
Art 6 Abs 4 DSGVO weicht den Grundsatz der Zweckbindung auf. In beschränktem Umfang ist eine Verarbeitung zu anderen Zwecken auch ohne neuen Erlaubnistatbestand zulässig, wenn der „Weiterverarbeitungszweck“ mit dem „Erhebungszweck“ (noch) kompatibel ist.