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Dokument-ID: 1174477
5.4 Gesundheitswesen
Gesundheitsdienstleister
Maßgebliche Art der Einrichtung ist der „Gesundheitsdienstleister“ iSd Art 3 lit g der Richtlinie 2011/24/EU vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientenmobilitätsrichtlinie): „Gesundheitsdienstleister ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Einrichtung, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats rechtmäßig Gesundheitsdienstleistungen erbringt.“