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Dokument-ID: 1000103
6.1.2 Einwilligung eines Kindes in Dienste der Informationsgesellschaft
Kinder verdienen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Richtet sich eine Datenverarbeitung an Kinder, sollten aufgrund dieser besonderen Schutzwürdigkeit von Kindern Informationen und Hinweise in einer dergestalt klaren und einfachen Sprache erfolgen, dass ein Kind sie verstehen kann.