10.3 Vernetzte Produkte und verbundene Dienste
Der Data Act begründet für Hersteller vernetzter Produkte sowie Anbieter verbundener Dienste ein umfassendes Pflichtenregime, das insbesondere auf die Stärkung der Nutzerrechte sowie die Förderung eines fairen und innovationsfreundlichen Datenzugangs abzielt. Im Mittelpunkt stehen dabei Verpflichtungen zum Datenzugang, zur Transparenz sowie zur Ermöglichung von Datenportabilität. Diese Pflichten betreffen sowohl B2C- als auch B2B-Konstellationen und sind damit sektorübergreifend von erheblicher praktischer Relevanz.