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Dokument-ID: 1111079
14.5.2 Vertragserfüllung mit dem Betroffenen bzw für den Betroffenen
Ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation gem Art 49 Abs 1 lit b DSGVO dann übermitteln, wenn die Übermittlung für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich ist.