© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 936288

Georg Fellner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.3 Informationspflicht des Arbeitgebers

Die Datenverwendung nach Treu und Glauben setzt voraus, dass die Betroffenen in der Lage sind, das Vorhandensein einer Verarbeitung zu erfahren und ordnungsgemäß und umfassend über die Bedingungen der Erhebung informiert zu werden. • [Fußnote: Vgl Erwägungsgrund 38 zur EU-Datenschutzrichtlinien 95/46/EG.]  Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer daher über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten in geeigneter Weise zu informieren. Die Arbeitnehmer sind daher auch über mögliche bzw durchgeführte Kontrollen der IT-Nutzung vorab zu informieren. Es widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die Arbeitnehmer ohne deren Wissen systematisch überwacht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Datenschutz in unserem Shop! Zum Shop