Neu
Dokument-ID: 1086002
6.5.5 Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
Verarbeitungen, die für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, die dem Verantwortlichen übertragen wurden, sind gem Art 6 Abs 1 lit e DSGVO rechtmäßig.