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Neu Dokument-ID: 923037

Albert Scherzer | Glossar

Meldepflicht

Eine Meldepflicht, wie sie noch nach dem alten Datenschutzgesetz existierte hat, existiert seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr in dieser Form. Seit diesem Zeitpunkt entfällt die Verpflichtung zur Erstattung von DVR-Meldungen an die Datenschutzbehörde. Es obliegt sodann einem datenschutzrechtlichen Auftraggeber („dem Verantwortlichen“) unter gewissen in Art 30 DSGVO genannten Voraussetzungen die eigenen Datenanwendungen in einem eigenen Verzeichnis zu verwalten sowie in bestimmten Fällen Datenschutz-Folgenabschätzungen iSd Art 35 DSGVO zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von bestimmten Datenverwendungen durchzuführen.