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Dokument-ID: 1000124
6.5.3 Verarbeitung zur Verhinderung von Betrug
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Verhinderung von Betrug unbedingt erforderlichen Umfang stellt ebenfalls ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verantwortlichen dar (vgl EG 47 bis 49).