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Dokument-ID: 1048834
8.5 Recht auf Löschung und Recht auf Vergessenwerden
Verstößt die Datenverarbeitung gegen die DSGVO und/oder gegen sonstiges Unions- oder nationales Recht, so hat die betroffene Person einen Anspruch auf Löschung der Daten. Voraussetzung für das Recht auf Löschung ist daher, dass der rechtmäßige Zweck der Verarbeitung fehlt oder aber – wie beispielsweise bei Widerruf der Einwilligung oder bei Einlegung eines berechtigten Widerspruchs gegen die weitere Datenverarbeitung – weggefallen ist.