Rechte des Betroffenen
Die Rechte des Betroffenen werden im österreichischen Datenschutzgesetz in den §§ 26–28 aufgezählt. Jeder Betroffene hat das Recht zu erfahren, ob ein Auftraggeber (zB ein Unternehmen) Daten zu seiner Person verarbeitet. Dazu ist grundsätzlich ein schriftliches Auskunftsbegehren unter Beilage eines Identitätsnachweises an den Auftraggeber zu richten. Jeder Betroffene hat das Recht, von einem Auftraggeber die Richtigstellung oder Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese entgegen den Bestimmungen des DSG 2000 verarbeitet werden oder unrichtig sind. Um dies zu erreichen, ist ein begründeter Richtigstellungs- oder Löschungsantrag an den Auftraggeber zu richten. Wenn Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verwendet werden, hat jeder Betroffene das Recht, beim Auftraggeber Widerspruch gegen die Verwendung seiner Daten zu erheben. Dieses Recht korrespondiert mit dem Recht auf Löschung und ist eine Spezialform dessen.