Neu
Dokument-ID: 1000258
12.1.1 Verordnungen der Datenschutzbehörde
Die Datenschutzbehörde hat gem Art 35 Abs 4 DSGVO eine Liste von Verarbeitungsvorgängen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, zu erstellen und zu veröffentlichen.