© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1111075

Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.4.3 Genehmigte Verhaltensregeln

Verbände und andere Vereinigungen können Verhaltensregeln für Kategorien von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, die sie vertreten, ausarbeiten (Art 40 Abs 2 DSGVO). Die Verhaltensregeln müssen von der Datenschutzbehörde gem Art 40 Abs 5 genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt mit Bescheid. Antragsberechtigt sind vertretungsbefugte Verbände und Vereinigungen, gem Art 40 Abs 2 DSGVO müssen Verhaltensregeln für mehrere Unternehmen von Relevanz sein. Ein einzelnes Unternehmen kann daher einen solchen Antrag auf Genehmigung, stellvertretend für eine Branche, nicht stellen (vgl Datenschutzbehörde vom 09.12.2021, 2021-0.857.225).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Datenschutz in unserem Shop! Zum Shop