Einwilligung
Laut Datenschutz-Grundverordnung wird unter einer „Einwilligung“ jede freiwillige, für einen bestimmten Fall bzw Zweck, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willenserklärung einer betroffenen Person verstanden. Die Einwilligung kann dabei in der Form einer Erklärung oder durch sonst einer eindeutigen bestätigenden Handlung erfolgen, mit der die betroffenen Personen ihr Einverständnis zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gibt. Keine Form der gültigen Einwilligung stellt das Schweigen oder die Untätigkeit einer betroffenen Person dar, sofern keine eindeutigen begleitenden Umstände (zB Lächeln beim Fotografieren) auf eine Zustimmung der Datenverarbeitung zu einem bestimmten Zweck hinweisen. Freiwillig ist eine Einwilligungserklärung dann, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung, insbesondere ohne Zwang und nach freier Entscheidungsmöglichkeit, abgegeben hat. Die Freiwilligkeit ist jedenfalls problematisch, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert Einwilligungserklärungen erteilt werden können, obwohl es im Einzelfall angebracht wäre.