Geldstrafen und Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung sollen Geldstrafen und Geldbußen für jeden Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Sind Verstöße besonders schwerwiegend, so können empfindliche Geldbußen von bis zu EUR 20 Mio oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden. In sonstigen Fällen droht eine Geldstrafe von bis zu EUR 10 Mio oder bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.