Neu
Dokument-ID: 1174481
5.5 Wasser
Trinkwasser
Lieferanten von und Unternehmen der Versorgung mit „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ iSd § 3 Z 2 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG): Dabei handelt es sich definitionsgemäß um Wasser vom Wasserspender bis zum Abnehmer zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel und in Lebensmittelunternehmen.