10.4 Datenverarbeitungsdienste
Der Data Act begründet auch für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten – insbesondere Cloud-, Plattform- und Edge-Computing-Dienste – ein eigenständiges und detailliertes Pflichtenregime. Dieses zielt primär auf die Förderung von Wettbewerb, die Vermeidung von Lock-in-Effekten sowie die Stärkung der faktischen Wechselmöglichkeiten der Kunden ab. Im Mittelpunkt stehen dabei vertragliche Anforderungen, Transparenzpflichten sowie regulatorische Vorgaben zur Entgeltgestaltung im Zusammenhang mit Anbieterwechseln.