5 Regelungen über die Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber über Art und Umfang der Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, insbesondere der IT-Infrastruktur (PC, Internet, E-Mail) frei entscheiden. Es besteht kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Benützung von Betriebsmitteln für eigene private Zwecke. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit das uneingeschränkte Bemühen um den vereinbarten bzw angemessenen Arbeitserfolg. Daher kann eine private Nutzung der Betriebsmittel gänzlich verboten werden. • [Fußnote: Vgl Oberhofer in Reissner/Neumayr, Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln (2010) RZ 29.01 ff mwN.]