Neu
Dokument-ID: 922658
2.3 Räumlicher Anwendungsbereich
Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
Ausgangspunkt für die Bestimmung des räumlichen Anwendungsbereichs ist Art 3 DSGVO.
Art 3 DSGVO regelt ausschließlich den räumlichen Anwendungsbereich der DSGVO, nicht jedoch den räumlichen Anwendungsbereich der nationalen DSGVO-Durchführungsgesetze, durch welche die Mitgliedstaaten präzisierende Regelungen im Rahmen der Öffnungsklauseln der DSGVO erlassen haben.