Schadenersatz
Jede betroffene Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den jeweiligen Verantwortlichen oder gegen den jeweiligen Auftragsverarbeiter, der den Schaden verursacht hat. Der Schadenersatz ist ein zivilrechtliches Instrument, der nicht unmittelbar in der DSGVO geregelt ist. Gem Art 82 DSGVO steht ein eigener deliktischer Anspruch gegen datenverarbeitende Unternehmen zu, wenn dem Betroffenen aufgrund eines DSGVO-Verstoßes ein Schaden entstanden ist.