2.2 Aufzeichnung
Trägermedium
Aufzeichnung ist alles, was – in welcher Form auch immer – festgehalten ist. Aufzeichnung impliziert ein auf einem Trägermedium festgehaltenes Substrat. • [Fußnote: Rundschreiben des BKA-V vom 10.01.2025, 2025-0.015.115, 6.] Da etwas auf einem Trägermedium festgehalten sein muss, ist ein bloß im menschlichen Gehirn vorhandenes Wissen (das nicht auch aufgezeichnet ist) keine Information. • [Fußnote: Miernicki, Informationsfreiheitsgesetz, § 2 IFG K2.] Insoweit unterscheidet sich der Begriff der Information von jenem der (bisher relevanten) Auskunft. • [Fußnote: Freilich ist damit die Auskunft nicht obsolet, weil unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des individuellen Informationszugangs „Information im Gegenstand“ (§ 9 Abs 1 IFG) zu erteilen ist.] Auf die Form der Aufzeichnung, insbesondere analog oder digital (Speicherung), kommt es nicht an. • [Fußnote: Leitfaden der DSB zum Informationsfreiheitsgesetz, Stand 30.06.2025, 14.]