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Dokument-ID: 1232782
3.6 Ort der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Information ist im auf www.data.gv.at eingerichteten Informationsregister bekannt zu geben (§§ 4, 5 IFG). Die Metadaten der Bekanntmachung sind ebenfalls weiterhin auf www.data.gv.at zu veröffentlichen.