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Dokument-ID: 1232709
3.6 Kein subjektiver Anspruch auf Veröffentlichung einer Information im Informationsregister
Das IFG enthält keinen subjektiven Anspruch eines einzelnen darauf, dass eine zu veröffentlichende Information im Informationsregister veröffentlicht wird. Der Einzelne kann daher die Bestimmungen zur proaktiven Informationspflicht im Informationsregister nicht durchsetzen.