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Marlene Wimmer-Nistelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Missbrauch der Amtsgewalt

Ein Verstoß gegen die proaktive Informationspflicht könnte außerdem den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt iSd § 302 StGB erfüllen. Ein Missbrauch der Amtsgewalt kann jedoch nur dann vorliegen, wenn die Veröffentlichung eine hoheitliche Tätigkeit darstellt (vergleiche dazu Kapitel „Amtshaftungsrecht“).

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