© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1232775

Bernt Elsner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Das Wichtigste im Überblick

  • Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des BVergG 2018 werden durch das IFG nicht verändert.
  • Die Aufzeichnungen im Rahmen der Dokumentationspflicht stellen Informationen iSd IFG dar.
  • Die mangelhafte Dokumentation von Informationen kann von Auftraggebern nicht als Vorwand dafür verwendet werden, dass die Information nicht „vorhanden und verfügbar“ sei.
  • Durch das IFG kommen neue Dokumentationspflichten für Auftraggeber hinzu (IFG-Verfahren).
  • Die Einführung eines Dokumentationsmanagements, die Überarbeitung interner Abläufe und die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern ist empfehlenswert.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Informations- und Geheimhaltungspflichten in unserem Shop! Zum Shop