Neu
Dokument-ID: 1232775
2.2 Das Wichtigste im Überblick
- Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des BVergG 2018 werden durch das IFG nicht verändert.
- Die Aufzeichnungen im Rahmen der Dokumentationspflicht stellen Informationen iSd IFG dar.
- Die mangelhafte Dokumentation von Informationen kann von Auftraggebern nicht als Vorwand dafür verwendet werden, dass die Information nicht „vorhanden und verfügbar“ sei.
- Durch das IFG kommen neue Dokumentationspflichten für Auftraggeber hinzu (IFG-Verfahren).
- Die Einführung eines Dokumentationsmanagements, die Überarbeitung interner Abläufe und die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern ist empfehlenswert.