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Robert Keisler | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Datenschutzrecht

Bei behaupteten Verletzungen von Datenschutzrechten steht Betroffenen eine Datenschutzbeschwerde an die Datenschutzbehörde offen. Zusätzlich gewähren Gerichte einen vorbeugenden Rechtsschutz bei drohenden Datenschutzverstößen. Zudem können sie Schadenersatzansprüche geltend machen und sind Geldbußen durch die Datenschutzbehörde möglich.

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