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Dokument-ID: 1233212
10.3 Datenschutzrecht
Bei behaupteten Verletzungen von Datenschutzrechten steht Betroffenen eine Datenschutzbeschwerde an die Datenschutzbehörde offen. Zusätzlich gewähren Gerichte einen vorbeugenden Rechtsschutz bei drohenden Datenschutzverstößen. Zudem können sie Schadenersatzansprüche geltend machen und sind Geldbußen durch die Datenschutzbehörde möglich.