© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1232982

Andreas Lichtenberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Umgang mit Gemeinderatsprotokollen

Einführung

Art 22a B-VG normiert einen verfassungsrechtlichen Auftrag zur aktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen. Demnach haben die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung betrauten Organe Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, soweit und solange diese nicht gemäß Abs 2 geheim zu halten sind. • [Fußnote: Miernicki in Miernicki (Hrsg), IFG - Informationsfreiheitsgesetz (2024) Ar 22a B-VG, S 13.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Informations- und Geheimhaltungspflichten in unserem Shop! Zum Shop