2.1 Auswirkung des IFG auf die Dokumentationspflicht
Während die Dokumentation im Vergabeverfahren in der Vergangenheit neben der internen Nachvollziehbarkeit vor allem der externen Kontrolle durch Aufsichtsbehörden diente, indem sie va den Willensbildungs- und Entscheidungsstand bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt beweiskundig und nachprüfbar machte, • [Fußnote: LVwG Burgenland 07.02.2018, SVNP/06/2017.003/030; Fuschlberger/Honeder, Vergaberechtliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, in Hofbauer/Heid/Beham (Hrsg), Handbuch Vergabe-Compliance (2024) Rz 2 f.] wird durch das IFG nun auch die Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit verstärkt.