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Judikatur | Entscheidung

1.2.2 2007/13/0150; VwGH; 6. Juli 2011 – bearbeitete Version

GZ: 2007/13/0150 | Gericht: VwGH vom 06.07.2011

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Heinzl und die Hofräte Dr. Fuchs, Dr. Nowakowski, Dr. Mairinger und Mag. Novak als Richter, im Beisein des Schriftführers Dr. Unger, über die Beschwerde des W in W, vertreten durch die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH in 1010 Wien, Heinrichsgasse 4, gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 12. Juli 2007, GZ. RV/1340-W/06, betreffend Einkommensteuer 2003, zu Recht erkannt:

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