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Redaktion FORUM Media | Glossar

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist eine Grenze, die das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf, um bestimmte Vorteile zu erlangen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2025 bei EUR 551,10 monatlich. Verdient ein Arbeitnehmer weniger als diesen Betrag, fallen für ihn keine Sozialversicherungsbeiträge an.