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Dokument-ID: 1008182
Einzelbesteuerung
Bei der Einzelbesteuerung ist nicht die Gesamtsumme der Umsätze während eines gewissen Zeitraumes maßgeblich, sondern jeder einzelne steuerpflichtige Umsatz. Ihr unterliegen insbesondere die Einfuhr von Waren aus Drittländern (Einfuhrumsatzsteuer) und der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge durch Privatpersonen (Fahrzeugeinzelbesteuerung).