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Redaktion FORUM Media | Glossar

Substanzauszahlungen

Substanzauszahlung ist die Zuwendung von Substanzvermögen aus einer Stiftung. Eine Substanzauszahlung ist nur für Vermögen möglich, das der Stiftung nach dem 31.07.2008 zugeführt wurde. Solche Substanzauszahlungen sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn sie den im Gesetz festgelegten maßgeblichen Wert iSd § 27 Abs 5 Z 8 lit b übersteigen und im Evidenzkonto nach lit c Deckung finden. Beide Kriterien müssen also kumulativ vorliegen. Von ihrem Wesen her entspricht die Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen einer Form der Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften.